Rechtsanwalt Aufhebungsvertrag Stuttgart
Wir stehen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, insbesondere leitenden Angestellten, bei der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen zur Seite, wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses unvermeidbar oder vorteilhaft ist. Wir beraten Sie im Hinblick auf die Höhe der Abfindung sowie sämtliche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte, die bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages unbedingt zu beachten sind, bereiten Vertragsverhandlungen vor und begleiten oder führen diese Verhandlungen im Interesse unserer Mandanten. Auch sonstige Aspekte wie Regelungen zur Freistellung, zur anteiligen Auszahlung von Gratifikationen und Boni, zu Dienstwagen, Anrechnung von Urlaubsansprüchen, Nutzungsrechten und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, zur Altersversorgung sowie zur Gestaltung des Zeugnisses werden von uns umfassend berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Harald Franke
Rechtsanwalt Dr. Alexander Böck
Kontakt
Alexander Böck
Tel: 0711/60 18 00 3
Fax: 0711/60 18 00 55
Herdweg 62
70174 Stuttgart
Öffnungszeiten:
Mo,Di,Mi,Do,Fr 09:00-17:45
