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Jugendschutzgesetz für Gaststätten
Bei uns erhalten Sie den Aushang Auszug aus dem Jugendschutzgesetz für Gaststättenbetriebe.
Dem Schutz von Jugendlichen und Kindern in der Öffentlichkeit wird sehr große Bedeutung beigemessen. Gilt doch den Schwächsten in der Gesellschaft unser besonderes Augenmerk. Aus diesem Grund besteht für Gewerbetreibende und auch für Veranstalter die Pflicht, die entsprechenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes nach den §§4 bis 13 in ihren Betriebseinrichtungen deutlich sichtbar zu machen.
Auf www.formularladen.de können Sie sich den Auszug aus dem Jugendschutzgesetz als Download, in laminierter Form oder im Echtholzrahmen erwerben.
Direkter Link:
http://www.formularladen.de/advanced_search_result.php?keywords=Aushang+Jugendschutz&x=18&y=12
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