Externer Datenschutzbeauftragter
Unternehmen müssen, sofern mehr als 9 Personen automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Der gesetzlichen Vorgabe kann durch die Bestellung eines eigenen Mitarbeiters zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder der Vergabe der Aufgabe an einen externen Dienstleister entsprochen werden.
Voraussetzung für eine wirksame Bestellung ist, dass die Person die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen kann.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
• Der Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Regelungen hin.
• Er prüft die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme.
Dies umfasst die Zulässigkeit der Datenerhebung, Datenverarbeitung und
Datennutzung.
• Er schult die Mitarbeiter in Fragen des Datenschutzes.
• Der Datenschutzbeauftragte erstellt die erforderlichen Dokumentationen und ein
Datenschutzkonzept.
• Er berät die Unternehmensleitung in Fragen der Auftragsdatenverarbeitung und
der Datenübermittlung ins Ausland.
• Der Datenschutzbeauftragte führt die Vorabkontrolle bei besonderen Arten
personenbezogener Daten durch.
Kontakt
Tel: 07131 26 28 800
Fax: 07131 26 28 300
Edisonstr. 25
74076 Heilbronn
Deutschland
