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Rechtsberatung


  • Arbeitsrecht Stuttgart Rechtsanwalt Claus Stuttgart Ihr Partner für alle Fragen zum Thema Arbeitsrecht in Stuttgart und Umgebung. Ein Auszug aus unserer Homepage "Kanzleiamfeuersee.de" zum Thema Kündigung im Arbeitsrecht: Kündigung   Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfordert Schriftform; eine mündliche Kündigung ist unbeachtlich. Die Kündigungsfristen richten sich zunächst nach dem BGB und verlängern sich, je länger der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Unabhängig davon, auf welches Datum gekündigt wurde, ist die Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen zu erheben. Wenn also zum Beispiel der Arbeitnehmer am Donnerstag den 3. Februar die (schriftliche) Kündigung von seinem Arbeitgeber ausgehändigt bekommt, muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht am Donnerstag den 24. Februar eingegangen sein. Weitere Kündigungsfristen enthalten die einzelnen Tarifverträge.    Die ordentliche Kündigung muss grundsätzlich keine Gründe enthalten. Auch hier gibt es Ausnahmen. Insbesondere gilt dies für besonders schutzwürdige Personengruppen (z.B. Azubis). Bei Schwerbehinderten und Schwangeren ist zudem vor der Kündigung die zuständige Behörde zu hören und deren Zustimmung einzuholen.   Weitere Anhörungs- und Beteiligungsrechte hat in Betrieben in denen er vorhanden ist, der Betriebsrat. Dieser kann zwar die Zustimmung verweigern. Das macht allerdings die Kündigung zunächst nicht unwirksam. Die Kündigung –als einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers- beendet zunächst das Arbeitsverhältnis zum bestimmten Beendigungszeitpunkt, bis das Arbeitsgericht über dessen Rechtmäßigkeit entscheidet.   Kündigungsgründe können sein: betriebsbedingte, personen- und verhaltensbedingte Gründe.   Bei den betriebsbedingten Gründen steht...
  • Böck & Partner Rechtsanwälte Stuttgart Böck & Partner Rechtsanwälte ist eine überregional tätige Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Stuttgart. Wir sind erfahrene Berater von Wirtschaftsunternehmen jeder Rechtsform, von deren Organen und Mitarbeitern. Weiterhin vertreten wir Unternehmen und Institutionen der öffentlichen Hand, Stiftungen und Verbände sowie Mediziner, Architekten und andere Freiberufler. Wir betreuen auch in ausgewählten privaten Rechtsangelegenheiten.   Unsere Kernkompetenzen liegen in der Vertragsgestaltung, im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, im Unternehmenskauf und der Umstrukturierung, im Allgemeinen Wirtschaftsrecht, im Arbeitsrecht, im Technologierecht, im IT-Recht, im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht, im Medizinrecht und Gesundheitsrecht, in der Sanierung, Liquidation und Insolvenz, in der Beratung der öffentlichen Hand, in der Beratung von Non-Profit-Organisationen, in der juristischen Projektsteuerung sowie dem Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren.   Wir nehmen die Partnerschaft mit unseren Mandanten ernst. Jedes Mandat wird von einem unserer Partner maßgeblich betreut und bearbeitet. Wir identifizieren uns mit unseren Mandanten und deren regelmäßig komplexen Fragestellungen und verfolgen ihre wirtschaftlichen Zielsetzungen. Wir beraten stets mit höchstem Einsatz, rechtssicher und effizient.   Aufgrund unserer hohen Spezialisierung und unserer guten Kostenstruktur können wir unsere Leistungen auf höchstem Niveau zu angemessenen Honoraren anbieten. Unseren Mandanten steht ergänzend jederzeit der Zugriff auf unser interprofessionelles Netzwerk zur Verfügung.
  • SüdWest Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Karlsruhe