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Aushang Jugendschutzgesetz

 

Gewerbetreibende, sowie Veranstalter sind nach § 3 des Jugendschutzgesetzes verpflichtet die aktuellen Regelungen von §§ 4 bis 13 des Jugendschutzgesetzes auszuhängen.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen den Auszug aus dem Jugendschutzgesetz in mehreren Varianten an. Sie können sich den Auszug aus dem Jugendschutzgesetz als PDF bequem zu Hause sofort downloaden oder ihn als Aushang im Echtholzrahmen, sowie in laminierter Form direkt bei uns bestellen.

Microsite-Nr. 381, Anbieter: formsolutions: aktualisiert 23.09.2009 13:21, angemeldet seit 01.07.2009 13:02